Hugenotten-Edikte
Edikte, beschriebene Stücke aus Pergament oder Papier, haben das Schicksal der Hugenotten an Leib und Leben entscheidend bestimmt.
1. Das Edikt von Nantes vom 13.4.1598 (D)
Das Edikt von Nantes gab den reformierten Christen in Frankreich erstmals eine Grundlage für ein relativ unbedrohtes Leben und freie Religionsausübung. Es wurde von König Heinrich IV. von Frankreich und Navarra (1553-1610) im April 1598 in Nantes, der westfranzösischen Stadt an der Loiremündung erlassen.
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2. Das Edikt von Fontainebleau vom 18.10.1685 (D)
König Ludwig XIV. proklamierte es am 18. Oktober (alte Zeitrechnung) im Königsschloss Fontainebleau südlich von Paris. Eigentlich verfolgte Ludwig XIV. (1638-1715), der Enkel Heinrich IV., das gleiche Ziel wie sein Großvater. Er wollte sein nach wie vor zerrissenes und zerstrittenes Volk einigen.
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3. Das Edikt von Versailles vom 29. November 1787 (F)
Ludwig der XVI. (1754-1793) erließ dieses Toleranzedikt für Hugenotten und Juden in Frankreich am 29.11.1787. Es wurde bestätigt und mit seinen 37 Artikeln in Kraft gesetzt durch das Parlament am 29.1.1788.
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4. a) Das Edikt von Potsdam vom 29. Oktober 1685 (D / F)
4. b) Das Edikt von Potsdam vom 29. Oktober 1685 (D)
nimmt einen besonderen Rang ein. Kein anderes Aufnahmeedikt dürfte so häufig verlegt worden sein und eine so hohe Gesamtauflage gehabt haben (Kohnke). Um die Flüchtlinge besser anzusprechen, war es in einer Teilauflage in französischer Sprache verbreitet worden.
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5. a) Das Edikt von Kassel vom 18. April 1685 (D)
5. b) Das Edikt von Kassel vom 12. Dezember 1685 (F)
Schon vor der Aufhebung des Edikts von Nantes und vor dem Erlass des Potsdamer Edikts im Oktober 1685 publizierte der reformierte hessische Landgraf Carl (1654-1730) am 18. April 1685 die "Freiheitskonzession und Begnadigung" zur Ansiedlung hugenottischer Flüchtlinge in seinem Territorium.
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6. Die Deklaration der Privilegien für Hameln vom 1. August 1690 (D / F)
Mit Datum vom 1.8.1690 privilegierte der Landesfürst Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg (1629-1698) in Hannover die Hugenottenkolonie in der Weserstadt Hameln. Es war eines der ersten Privilegien für eine einzelne Ansiedlung.
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7. Kollekte für die Vertriebenen vom 4. Februar 1699 (D)
Aufruf, ausgestellt in Cölln an der Spree, an die Christen in Berlin und Brandenburg, für die in einer zweiten Flüchtlingswelle aus der Schweiz kommenden Réfugiés zu spenden. Auch in anderen deutschen Gebieten wurde regelmäßig für die eingewanderten Hugenotten und besonders für deren Kirchbau gesammelt.
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8. Die Freiheitskonzession für Karlshafen vom 22. Juni 1704 (F / D)
Der zweisprachige Text der Freiheitskonzession wurde für die 1699 gegründete Hafenstadt an der Einmündung der Diemel in die Weser 1704 ausgestellt, nachdem bereits 1700 eine Privilegierung der neu angelegten Stadt durch den hessischen Landgrafen Carl erfolgt war. Die zunächst Sieburg benannte Siedlung erhielt 1717 nach dem Gründer den Namen Karlshafen.
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9. Privilegien für die französische Kolonie in Bückeburg vom 27. August 1711 (F)
Graf Friedrich Christian (1655-1728) und Graf Albert Wolfgang (1699-1748) von Schaumburg Lippe holten Réfugiés in ihr Territorium. Für die 1692 in der Residenzstadt Bückeburg gegründete Kolonie galten die Privilegien vom August 1711.
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10. Rechte und Privilegien für die französische Kolonie in Offenbach in 1710 (F)
Graf Johann Philipp von Isenburg-Offenbach (1655-1718) holte aus wirtschaftlichen Gründen Immigranten in sein Land. Als Calvinist erlaubte er 1698 aus Frankreich geflohenen Hugenotten die Niederlassung in Offenbach und 1699 die Gründung der französisch-reformierten Gemeinde, die er 1710 privilegierte.
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